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Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Beherbergung (AGB)



Dorfstub'n – Restaurant & Appartements
Maria Pabinger
Dorf 60
5652 Dienten am Hochkönig
Österreich

Telefon: +43 6461 262
E-Mail: info@dorfstuben.at

In Anlehnung an die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotellerie in Österreich (AGBH 2006), unter Berücksichtigung der von der Wirtschaftskammer Österreich 2026 empfohlenen Anpassungen.

§ 1 Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Beherbergungsverträge, die zwischen Dorfstub'n –
Restaurant & Appartements, Maria Pabinger (nachfolgend „Beherberger“) und ihren Vertragspartnern über die entgeltliche Überlassung von Appartements zur vorübergehenden Beherbergung abgeschlossen werden.

1.2 Sie gelten insbesondere für Buchungen, die unmittelbar über unsere Website, telefonisch, per E-Mail, schriftlich oder über ein von uns eingesetztes Online-Buchungssystem erfolgen.

1.3 Bei Buchungen über externe Buchungsplattformen können ergänzende oder abweichende Vertragsbedingungen gelten, soweit diese wirksam vereinbart wurden.

1.4 Individuell vereinbarte und ausdrücklich bestätigte Vertragsbedingungen gehen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.

1.5 Zwingende gesetzliche Bestimmungen, insbesondere verbraucherschutzrechtliche Vorschriften, bleiben unberührt.

§ 2 Begriffsbestimmungen

2.1 Beherberger: Dorfstub'n – Restaurant & Appartements, Maria Pabinger, die Appartements gegen Entgelt zur vorübergehenden Beherbergung bereitstellt.

2.2 Vertragspartner: Eine natürliche oder juristische Person, die mit dem Beherberger einen Beherbergungsvertrag abschließt.

2.3 Gast: Eine natürliche Person, die aufgrund eines Beherbergungsvertrags Unterkunft in Anspruch nimmt.

2.4 Beherbergungsvertrag: Der zwischen Beherberger und Vertragspartner geschlossene Vertrag über die vorübergehende entgeltliche Bereitstellung einer Unterkunft.

2.5 Buchungspreis: Das für die vereinbarten Beherbergungsleistungen zu entrichtende Entgelt einschließlich der im jeweiligen Angebot ausgewiesenen Leistungen und Abgaben.

§ 3 Vertragsabschluss und Buchungsbestätigung

3.1 Der Beherbergungsvertrag kommt durch die Annahme einer Buchung durch den Beherberger zustande. Die Annahme kann insbesondere durch eine schriftliche Buchungsbestätigung oder eine verbindliche Bestätigung im Online-Buchungssystem erfolgen.

3.2 Eine unverbindliche Anfrage begründet grundsätzlich noch keinen Anspruch auf Bereitstellung einer Unterkunft.

3.3 Maßgeblich für den Vertragsinhalt sind die bei Vertragsabschluss bestätigten Angaben, insbesondere Reisezeitraum, Anzahl der Gäste, gebuchtes Appartement, vereinbarter Preis und enthaltene Leistungen.

3.4 Der Vertragspartner ist verpflichtet, bei der Buchung vollständige und richtige Angaben zu machen.

3.5 Änderungen einer bestätigten Buchung bedürfen einer entsprechenden Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

4.1 Es gelten die bei Vertragsabschluss ausdrücklich vereinbarten Preise.

4.2 Die ausgewiesenen Preise verstehen sich einschließlich der gesetzlich vorgeschriebenen Umsatzsteuer, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben wird.

4.3 Zusätzliche Entgelte, beispielsweise für Endreinigung, Ortstaxe oder sonstige Zusatzleistungen, werden vor Vertragsabschluss gesondert ausgewiesen, soweit sie nicht bereits im Gesamtpreis enthalten sind.

4.4 Der Beherberger kann eine Anzahlung vereinbaren. Die Höhe und Fälligkeit der Anzahlung ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot beziehungsweise der Buchungsbestätigung.

4.5 Der verbleibende Rechnungsbetrag ist entsprechend den vereinbarten Zahlungsbedingungen zu entrichten.

4.6 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

4.7 Gesetzlich vorgeschriebene Abgaben werden nach den jeweils anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen erhoben.

§ 5 Beginn und Ende der Beherbergung

5.1 Der Vertragspartner hat Anspruch auf die Nutzung der gebuchten Unterkunft während des vertraglich vereinbarten Aufenthaltszeitraums.

5.2 Die vereinbarten Anreise- und Abreisezeiten werden dem Gast im Rahmen der Buchung oder Buchungsbestätigung mitgeteilt.

5.3 Eine frühere Anreise oder spätere Abreise ist nur nach vorheriger Vereinbarung und nach Maßgabe der Verfügbarkeit möglich.

5.4 Die Unterkunft ist am Abreisetag innerhalb der vereinbarten Zeit zu räumen.

5.5 Eine Verlängerung des Aufenthalts bedarf der Zustimmung des Beherbergers. Ein Anspruch auf Verlängerung besteht nicht.

§ 6 Rücktritt und Stornobedingungen

6.1 Für einen Rücktritt durch den Vertragspartner gelten die ausdrücklich vereinbarten Stornobedingungen.

6.2 Soweit die nachstehenden Stornobedingungen bei Vertragsabschluss vereinbart wurden und keine abweichende individuelle Vereinbarung besteht, gelten folgende Regelungen in Anlehnung an die AGBH 2006:
 

  • Bis spätestens drei Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag: keine Stornogebühr.

  • Weniger als drei Monate bis spätestens einen Monat vor dem Ankunftstag: 40 % des gesamten vereinbarten Arrangementpreises.

  • Weniger als einen Monat bis spätestens eine Woche vor dem Ankunftstag: 70 % des gesamten vereinbarten Arrangementpreises.

  • Weniger als eine Woche vor dem Ankunftstag: 90 % des gesamten vereinbarten Arrangementpreises.
     

6.3 Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung beim Beherberger.

6.4 Im Falle einer Nichtanreise oder vorzeitigen Abreise gelten die vertraglich wirksam vereinbarten Bedingungen und die gesetzlichen Bestimmungen.

6.5 Eine anderweitige Vermietung der Unterkunft sowie dadurch ersparte Aufwendungen werden nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften berücksichtigt.

6.6 Zwingende gesetzliche Rücktritts-, Auflösungs- und sonstige Rechte des Vertragspartners bleiben unberührt.

6.7 Wir empfehlen den Abschluss einer geeigneten Reise- beziehungsweise Stornoversicherung.

§ 7 Rücktritt durch den Beherberger

7.1 Der Beherberger ist berechtigt, unter den gesetzlichen Voraussetzungen vom Vertrag zurückzutreten oder diesen aus wichtigem Grund aufzulösen.

7.2 Ein wichtiger Grund kann insbesondere vorliegen, wenn der Vertragspartner schwerwiegend gegen wesentliche vertragliche Verpflichtungen verstößt und eine Fortsetzung des Vertrags unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls unzumutbar ist.

7.3 Soweit eine vereinbarte Anzahlung nicht fristgerecht geleistet wird, richten sich die weiteren Rechte des Beherbergers nach den getroffenen Vereinbarungen und den gesetzlichen Bestimmungen.

7.4 Gesetzliche Ansprüche des Vertragspartners bleiben unberührt.

§ 8 Rechte und Pflichten des Beherbergers

8.1 Der Beherberger verpflichtet sich, die vereinbarte Unterkunft während des bestätigten Aufenthaltszeitraums entsprechend dem
Vertragsinhalt bereitzustellen.

8.2 Die Unterkunft wird in einem für den vereinbarten Gebrauch geeigneten Zustand übergeben.

8.3 Der Beherberger ist berechtigt, die Einhaltung der vereinbarten Hausregeln und der für die Unterkunft geltenden Sicherheitsbestimmungen zu verlangen.

8.4 Erforderliche Maßnahmen zur Abwendung unmittelbarer Gefahren sowie zur Behebung dringender Schäden bleiben im gesetzlich zulässigen Umfang vorbehalten.

8.5 Der Beherberger ist verpflichtet, seine gesetzlichen Verpflichtungen und die aus dem Beherbergungsvertrag entstehenden Pflichten einzuhalten.

§ 9 Rechte und Pflichten der Gäste

9.1 Die Gäste sind berechtigt, die vereinbarte Unterkunft und die ausdrücklich zur Nutzung bereitgestellten Einrichtungen entsprechend dem Vertragsinhalt zu verwenden.

9.2 Die Gäste verpflichten sich, die Unterkunft, deren Ausstattung und sämtliche zur Verfügung gestellten Einrichtungen sorgfältig und schonend zu behandeln.

9.3 Schäden oder technische Mängel sind dem Beherberger nach Möglichkeit unverzüglich mitzuteilen, damit geeignete Maßnahmen ergriffen werden können.

9.4 Die Unterkunft darf nur mit der vereinbarten beziehungsweise zulässigen Anzahl an Personen belegt werden. Eine zusätzliche Belegung bedarf der Zustimmung des Beherbergers.

9.5 Die Überlassung der Unterkunft an nicht angemeldete Dritte ist ohne Zustimmung des Beherbergers nicht gestattet.

9.6 Die Gäste haben auf andere Hausgäste und die Nachbarschaft Rücksicht zu nehmen und vermeidbare Ruhestörungen zu unterlassen.

9.7 Gesetzliche Vorschriften, behördliche Anordnungen und wirksam vereinbarte Hausregeln sind einzuhalten.

§ 10 Nutzung und Ausstattung der Appartements

10.1 Die Appartements werden entsprechend der jeweiligen Buchungsbeschreibung und den ausdrücklich vereinbarten Leistungen bereitgestellt.

10.2 Die vorhandenen Einrichtungsgegenstände, Küchenutensilien, Elektrogeräte und sonstigen Ausstattungsgegenstände sind bestimmungsgemäß und sorgfältig zu verwenden.

10.3 Veränderungen an der Einrichtung oder technische Eingriffe an vorhandenen Geräten sind ohne Zustimmung des Beherbergers nicht gestattet.

10.4 Die Gäste haben auf eine angemessene Nutzung der Unterkunft sowie auf einen sorgfältigen Umgang mit Wasser, Strom und Heizung zu achten.

10.5 Bei Abreise ist das Appartement in einem üblichen, vertragsgemäßen Zustand zurückzugeben. Die ausdrücklich vereinbarten Reinigungsleistungen bleiben hiervon unberührt.

§ 11 Nichtraucherunterkünfte

11.1 Unsere Appartements werden als Nichtraucherunterkünfte angeboten.

11.2 Das Rauchen innerhalb der Appartements ist nicht gestattet.

11.3 Soweit das Rauchen in bestimmten Außenbereichen gestattet ist, sind die dort geltenden Regelungen sowie die berechtigten Interessen anderer Gäste zu beachten.

11.4 Für nachweislich verursachte Schäden oder erforderliche zusätzliche Reinigungsmaßnahmen gelten die gesetzlichen Schadenersatzbestimmungen.

§ 12 Haustiere

12.1 Die Mitnahme von Haustieren ist ausschließlich nach vorheriger Rücksprache und Zustimmung des Beherbergers gestattet.

12.2 Eine Zustimmung kann von sachlich gerechtfertigten Bedingungen abhängig gemacht werden.

12.3 Tierhalter haben sicherzustellen, dass durch mitgebrachte Tiere keine vermeidbaren Schäden, Gefährdungen oder unzumutbaren Belästigungen entstehen.

12.4 Für Schäden durch mitgebrachte Tiere gelten die gesetzlichen Haftungsbestimmungen.

12.5 Gesetzlich geschützte Rechte im Zusammenhang mit Assistenzhunden bleiben unberührt.

§ 13 Schäden und Haftung

13.1 Für Schäden gelten die jeweils anwendbaren gesetzlichen Haftungsbestimmungen.

13.2 Der Beherberger haftet nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere auch hinsichtlich der gesetzlichen Haftung für eingebrachte Sachen.

13.3 Der Vertragspartner und die Gäste haften für von ihnen verursachte Schäden nach den gesetzlichen Voraussetzungen.

13.4 Eine Haftung setzt das Vorliegen der jeweiligen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen voraus.

13.5 Zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen, insbesondere für Personenschäden, bleiben uneingeschränkt unberührt.

§ 14 Technische Einrichtungen und Internetzugang

14.1 Soweit ein Internetzugang oder andere technische Einrichtungen bereitgestellt werden, sind diese im Rahmen der geltenden Gesetze und der vorgesehenen Nutzung zu verwenden.

14.2 Eine missbräuchliche oder rechtswidrige Nutzung ist nicht gestattet.

14.3 Vorübergehende technische Störungen werden im Rahmen der vertraglichen und gesetzlichen Verpflichtungen behandelt.

14.4 Gesetzliche Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche bleiben unberührt.

§ 15 Parkmöglichkeiten und mitgebrachte Gegenstände

15.1 Soweit Parkmöglichkeiten angeboten werden, richten sich deren Nutzung und Umfang nach der jeweiligen Vereinbarung und den örtlichen Gegebenheiten.

15.2 Fahrzeuge sind so abzustellen, dass Zufahrten, Rettungswege und andere Verkehrsteilnehmer nicht beeinträchtigt werden.

15.3 Für Fahrzeuge, Gepäck, Sportausrüstung und sonstige eingebrachte Gegenstände gelten die gesetzlichen Haftungsbestimmungen.

15.4 Die Nutzung von Abstell- und Aufbewahrungsmöglichkeiten erfolgt entsprechend der jeweils vereinbarten Zweckbestimmung.

§ 16 Erkrankung und besondere Ereignisse

16.1 Im Falle einer Erkrankung oder eines medizinischen Notfalls während des Aufenthalts werden die erforderlichen Maßnahmen unter Berücksichtigung der konkreten Umstände getroffen.

16.2 Die Kostentragung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen sowie nach wirksam getroffenen Vereinbarungen.

16.3 Bei außergewöhnlichen Ereignissen, die die Durchführung des Beherbergungsvertrags beeinträchtigen oder unmöglich machen, gelten die jeweils anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.

16.4 Zwingende Rechte der Vertragsparteien bleiben unberührt.

§ 17 Datenschutz

17.1 Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet.

​17.2 Die Verarbeitung erfolgt insbesondere zur Bearbeitung von Anfragen, zur Durchführung von Buchungen, zur Erfüllung des Beherbergungsvertrags sowie zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen.

17.3 Nähere Informationen über Art, Umfang, Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung sowie über die Rechte betroffener Personen enthält unsere gesonderte Datenschutzerklärung auf der Website.

§ 18 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

18.1 Für das Vertragsverhältnis gilt österreichisches Recht, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen.

18.2 Bei Verbrauchern bleiben zwingende Schutzbestimmungen des anwendbaren Verbraucherrechts, insbesondere bei grenzüberschreitenden Vertragsverhältnissen, unberührt.

18.3 Für die gerichtliche Zuständigkeit gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Zwingende Verbrauchergerichtsstände bleiben unberührt.

§ 19 Sonstige Bestimmungen

19.1 Individuelle Vereinbarungen und ausdrücklich bestätigte Buchungsbedingungen gehen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.

19.2 Änderungen und Ergänzungen des Beherbergungsvertrags können im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vereinbart werden.

19.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, gelten an ihrer Stelle die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt, soweit gesetzlich zulässig.

19.4 Die jeweils bei Vertragsabschluss wirksam vereinbarte Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist maßgeblich.

Stand: Oktober 2026

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Maria Pabinger
Dorf 60
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E-Mail: info@dorfstuben.at

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